TSE-Meldeverfahren einfach erklärt:
- Kasse wurde vor dem 1. Juli 2025 angeschafft? Muss bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Kasse wurde nach dem 1. Juli 2025 angeschafft? Muss innerhalb eines Monat nach Anschaffung gemeldet werden.
- Kasse wurde ab dem 01. Juli 2025 außer Betrieb genommen? Muss innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme gemeldet werden.
Ihr Gerät können Sie über das ELSTER-Portal selbst melden oder auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Ihr Kassenfachhändler hilft Ihnen gern bei der Einrichtung.
WICHTIG: Auch alle Änderungen, z.B. Kassentausch, TSE-Tausch, eventuelle Erweiterungen o.ä., müssen gemeldet werden.