TSE – nachrüsten
Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassen mit der so genannten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, um sicher vor Manipulationen zu sein. Auch der Belegausdruck muss für jeden Vorgang möglich sein und Art sowie Anzahl der eingesetzten Kassen müssen beim Finanzamt gemeldet werden.
Die Nichtbeanstandungsfrist, in der Kassenanwender die erforderlichen technischen Anpassungen vornehmen konnten, endet am 30. September 2020. Machen Sie jetzt eine Bestandaufnahme Ihres Kassensystems und nutzen Sie unsere Lösungen, um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen.

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